Rentenpunkte zurück, wenn Ex-Frau oder Mann stirbt?

Lassen Sie sich scheiden, greift der Versorgungsausgleich. Er regelt, dass Rentenansprüche, die Sie während Ihrer Ehe erworben haben, gerecht unter den ehemaligen Partnern geteilt werden. Derjenige, der mehr Rentenpunkte gesammelt hat, gibt sozusagen einen Teil davon ab – seine Rente wird also gekürzt. Das kann unter Umständen aber rückgängig gemacht werden.

Stirbt beispielsweise die frühere Ehefrau, deren Rente dank des Versorgungsausgleichs gestiegen ist, kann der überlebende Partner wieder seine volle Rente erhalten. „Voraussetzung ist unter anderem, dass Ihre frühere Ehefrau für maximal 36 Monate eine Rente aus den durch den Versorgungsausgleich übertragenen Entgeltpunkten bezogen hat“, sagt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online.

Dafür ist ein Antrag beim zuständigen Rentenversicherungs- oder Versorgungsträger nötig. Wird diesem stattgegeben, erhöht sich die Rente ab dem Monat, der auf den Antrag folgt. Sie sollten die Anpassung also schnellstmöglich einfordern.

Ein Sonderfall liegt vor, wenn die frühere Ehefrau nicht offiziell tot, sondern verschollen ist. „Dann müssen Sie eine gerichtliche Bescheinigung nach dem Verschollenheitsgesetz vorlegen“, sagt Manthey. „Mit dieser Bescheinigung können Sie die Aussetzung des Versorgungsausgleichs bei der Rentenversicherung beantragen.“

Unter den Versorgungsausgleich fallen verschiedene Anwartschaften. Dazu zählen beispielsweise Ansprüche aus der gesetzliche Rentenversicherung, der betrieblichen Altersvorsorge, aus privaten Rentenversicherungen, der Beamtenversorgung, aber auch Riester-, Rürup- und Erwerbsunfähigkeitsrenten.

Verwendete Quellen

t-online.de

Gespräch mit Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund

deutsche-rentenversicherung.de