● Versicherungspflicht für alle Skifahrenden auf der Piste

● Hohe Strafen für alkoholisierte Skifahrende

● Erweiterte Helmpflicht für Minderjährige

Wer künftig in Italien oder Südtirol zum Skifahren oder Rodeln gehen möchte, sollte im Vorfeld die neuen Sicherheitsbedingungen, die ab Januar 2022 auf allen Pisten gelten, kennen.

Ab Januar 2022 müssen alle Skifahrenden, die einen Skipass kaufen, über eine gültige Privat-Haftpflichtversicherung, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt, verfügen.

Wichtig: Skifahrende müssen eine schriftliche Bestätigung der Privat-Haftpflichtversicherung separat oder im Rahmen einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht mitführen. Die mitversicherten Personen (z. B. Ehe-/Partner oder Kinder) müssen darin namentlich genannt sein.

Wer trotz fehlendem Versicherungsschutz unterwegs ist, muss mit Bußgeldern von bis zu 150 Euro und dem Entzug des Skipasses rechnen.

Auf der Piste gilt die 0,5-Promille-Regel

Mit der neuen Regelung soll mehr Gewicht auf die Eigenverantwortung der Skifahrer gelegt werden. Angetrunkenen Skifahrenden drohen ab 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration Bußgelder zwischen 250 und 1.000 Euro. Ab 0,8 Promille wurde sogar eine Straftat verübt – mit entsprechenden Sanktionen, wie Anzeige und Gewahrsamsnahme.

Helmpflicht für Minderjährige ausgeweitet

Um das Verletzungsrisiko auf der Piste zu reduzieren, gilt in Südtirol und Italien eine erweiterte Helmpflicht. Die Regel zum Tragen eines geeigneten Kopfschutzes / Skihelm (CE-zertifiziert) gilt für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrenden bis 18 Jahre.

Bitte beachten Sie diese Hinweise, und beantragen rechtzeitig vor Reiseantritt eine entsprechende Versicherungsbestätigung.   

Diese Versicherungsbestätigung stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.