Raketen steigen, Funken sprühen – vielerorts wird das Jahresende mit Feuerwerk gefeiert.
Doch damit wird die Silvesternacht leider auch zu einer der unfallträchtigsten Nächte im Jahr: Handverletzungen, Verbrennungen oder Hörschäden entstehen oft innerhalb von Sekunden.
Viele Kunden fragen sich daher: Bin ich bei Feuerwerksverletzungen eigentlich versichert?
Silvesterfeuerwerk: Fragen zum Versicherungsschutz
Nicht jeder, der eine private Unfallversicherung abschlossen hat, weiß auch um den konkreten Versicherungsschutz und wann dieser greift. Die unfallträchtige Zeit rund um den Jahreswechsel und die mediale Berichterstattung über Feuerwerksverletzungen erzeugt bei vielen Versicherungsnehmern deshalb Untersicherheiten:
- Viele fragen sich, ob ein falsch gezündeter Böller als grobe Fahrlässigkeit gilt und ob das im Ernstfall Nachteile hätte.
- Rund um den Unfallbegriff gibt es verbreitete Missverständnisse – etwa, was überhaupt als Unfall zählt und was nicht.
- Kunden fragen sich, wie man sich im Fall eines Unfalls „richtig“ verhält, beispielsweise welche Fristen beachten werden müssen.
Die gute Nachricht: Feuerwerksunfälle sind grundsätzlich abgesichert
Feuerwerkskörper explodieren zu früh, Funken fliegen unerwartet, ein Böller wird zu lange in der Hand gehalten – die meisten typischen Silvesterverletzungen erfüllen klar den Unfallbegriff der privaten Unfallversicherung. Ein solches Ereignis ist plötzlich, von außen wirkend, und führt unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung und damit besteht ganz regulär Versicherungsschutz. Das gilt ausdrücklich auch in Fällen unsachgemäßer Handhabung: Wird eine Rakete falsch aufstellt oder ein Knallkörper zu lange in der Hand gehalten, leistet die private Unfallversicherung in der Regel im Schadenfall.
