Angebotsanforderung und mehr Informationen hier:

https://landingpage.vema-eg.de/?z=angebot&m=NDExMnw%3D&p=cyber

Robert Mueller (ehemaliger Direktor des FBI) sagt:

„Bald gibt es nur noch zwei Arten von Unternehmen: Solche, die schon gehackt wurden, und solche, die es noch werden.“

Das Bundeskriminalamt Wiesbaden hat im Mai 2022 das Cybercrime Bundeslagebild 2021 veröffentlicht.

Cyberschutz für den Mittelstand ist speziell auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen zugeschnitten und richtet sich nicht nur an Arztpraxen, Steuer-, Wirtschafts- und Anwaltskanzleien, sondern auch an alle Büro-, Handels-, Handwerks-, Gastronomie-, Hoteleriebetriebe, an Dienstleister und Zulieferer.

Cyberkriminilatät kann jeden treffen.

Der Cyberschutz übernimmt nicht nur die Kosten durch Datendiebstähle, Betriebsunterbrechungen und für den Schadenersatz an Dritte, sondern steht den Kunden im Ernstfall mit einem umfangreichen Service-Angebot zur Seite: Nach einem erfolgreichen Angriff schickt und bezahlt die Versicherung Experten für IT-Forensik, vermittelt spezialisierte Anwälte und Krisenkommunikatoren.

So hilft sie, den Schaden für das betroffene Unternehmen so gering wie möglich zu halten.

2021 und 2022 gibt es eine schier unendliche Liste von IT-Vorfällen: ein Pipeline-Betreiber in den USA, ein Fleischproduzent in Australien, der irische Gesundheitsdienst, Mediamarkt-Saturn, die Uni Leipzig, FAM in Magdeburg, die Stadt Schwerin, die Stadtwerke Wismar, Gesundheitsamt Ludwigslust-Parchim – und natürlich der Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

Ziel der Kriminellen: Geld erpressen.

In Anhalt-Bitterfeld machte sich das ganze Ausmaß des Cyber-Angriffs nicht sofort bemerkbar: Zuerst hätten E-Mail-Server nicht mehr funktioniert, erzählt Sabine Griebsch, die die Technische Einsatzleitung in Anhalt-Bitterfeld übernommen hatte. „Am nächsten Tag, als das Telefon klingelte und das Amt für Brand, Katastrophenschutz und Rettungswesen sagte, es werden Dateien auf ihrem Laufwerk verschlüsselt… Spätestens am zweiten Tag, als bei dem Administrator, bei dem wirklich alle Sicherheitsanforderungen beachtet wurden, mit einmal der Rechner verschlüsselte – da haben wir dann gemerkt, das ist keiner der üblichen Sicherheitsvorfälle.“ Nach dem Hackerangriff im Juli 2021 wurde der Katastrophenfall ausgerufen, der bis zum Februar 2022 andauerte. Nach Angaben des Landkreises wurden Daten mit einer Ransomware, also einer Erpresser-Software, verschlüsselt, woraufhin nach und nach die verschiedenen Abteilungen arbeitsunfähig wurden.

Was zählt zu Cyberkriminalität?

Cybercrime-Fälle reichen vom Versenden und Installieren von Malware, also Computerviren oder anderen schädlichen Programmen über Datendiebstahl bis hin zu Cyber-Spionage. Hier eine Übersicht der bekannten Formen von Cyberkriminalität 2021:

Datenklau durch Computerviren – die wohl bekannteste Art des Cyberverbrechens: Kriminelle installieren Programme auf fremden Rechnern, um Daten auszukundschaften. Wenn das im großen Stil stattfindet und politisch motiviert ist, handelt es sich um Cyberspionage.

Identitätsdiebstahl durch Phishing, Pharming, Keylogging oder Sniffing – Cyberkriminelle spähen persönliche Daten wie Adress-, Kreditkarten- oder Kontoinformationen aus, um diese später für den Kauf von Produkten oder den Abschluss von Verträgen zu nutzen. Um an die Daten zu kommen, versenden sie E-Mails mit Links auf gefälschte Websites (Phishing), kopieren bekannte Websites und kapern deren Domains (Pharming), spähen Login-Informationen aus (Keylogging) oder „schnüffeln“ in unverschlüsselten WLAN-Verbindungen herum (Sniffing).

Cyber-Erpressung mit Ransomware – mithilfe von schädlichen Programmen werden Dateien verschlüsselt, um damit Einzelpersonen, Unternehmen und Institutionen zu erpressen. Die Dateien werden nämlich erst nach Zahlung eines Betrags wieder freigegeben.

Cybermobbing oder auch Doxing – auch das Mobbing oder die Erpressung mit Fotos oder persönlichen Daten floss in die Statistik zu Cyberkriminalität 2021 mit ein. Fraping gehört ebenfalls dazu: das unerlaubte Einloggen in Social-Media-Accounts anderer.

Störung von Services zum Beispiel durch Distributed-Denial-of-Service (DDoS)-Attacken – bei dieser Vorgehensweise werden ungewöhnlich viele Aufrufe von Seiten oder Systemen erzeugt, um diese gezielt lahmzulegen. Dabei verbreiten Kriminelle zum Beispiel schadhafte Software auf Rechnern und erstellen damit einen Botnet, also ein Netzwerk, um so mit einer Vielzahl von Rechnern gleichzeitig auf eine Website zuzugreifen. Infolgedessen werden Server überlastet oder Systeme „verstopft“ und die Betreibenden der Seite ausgebremst.

Gern beraten wir Sie umfassend zum Thema Cyberschutz vermitteln Ihnen für Ihr Unternehmen den passenden Versicherungsschutz.

Rufen Sie uns an.