Wenn ein atemberaubender Bankraub uns in Aufruhr versetzt

Fast wie in einem Hollywood-Blockbuster liest sich die Chronologie eines der größter Bankcoups in der deutschen Kriminalgeschichte. Ein jeder von uns ist zumindest mit den Eckdaten des Sparkassen-Einbruchs in Gelsenkirchen vertraut, der sich Ende Dezember 2025 ereignet hat. Dabei wurden ca. 3.100 Bankschließfächer geöffnet und leergeräumt. Der genaue Schaden ist unklar und wird zwischen 30 und 50 Millionen Euro geschätzt. Viele von Ihnen haben diese Meldung zum Anlass genommen und selbst einmal die Policen durchgesehen und geprüft, wie denn der eigene Versicherer für einen solchen Schaden einstehen würde – vor allem nach eigener Aussage der Sparkasse, die Bankschießfächer wären über die Bank lediglich mit je 10.300 Euro versichert. Wir zeigen Ihnen, was es zu beachten gilt.

Sicherheitsgefühl wackelt

Fragt man die Bevölkerung nach dem sichersten Ort, um seine Wertgegenstände oder sein Vermögen zu verstauen, würde der Großteil eben Banken und Sparkassen nennen. Doch eben dieses Sicherheitsgefühl kommt nun ins Wanken. Die Wenigsten befassen sich mit dem Szenario, dass auch eine Bank ausgeraubt werden kann, mitten in Deutschland. Mit Abschluss eines Bankschließfachvertrages war die Sicherheit in den meisten Köpfen bereits verankert. Kaum einer hat vermutetet, was nun eingetreten ist. Kaum einer hat sich die Versicherungssumme eben dieses Vertrages genau angesehen oder auch nur ernst genommen. Kaum einer hat sich wirklich mit dem Wert der Gegenstände befasst, bevor die Einlagerung erfolgt ist. Und das fällt vielen nun auf die Füße. Denn laut Aussage der Sparkasse haben lediglich knapp über 100 Kunden das Angebot angenommen und eine höhere Summe als die Standardsumme von 10.300 Euro über die Bank versichert. Das Angebot und die Möglichkeit der Erhöhung gab es, wurde nur eben kaum genutzt.

Die Krux mit den Nachweisen

Wir allen kennen die Thematik – ein Schaden, der erstattet werden soll, muss zunächst belegt werden. Und auch in diesen Fall stolpern viele Menschen über ihre Sorglosigkeit. Googelt man nach Aussagen von Betroffenen und deren vermutlich in den Bankschließfächern hinterlegten Wertgegenständen, müssten dort weit über 100 Millionen erbeutet worden sein. Nur die Behauptung, ich hätte zehn Barren zu je einer Unze Gold in meinem Bankschließfach im Wert von knapp 44.000 Euro gehabt, veranlasst kaum einen Versicherer dazu, einen Scheck auszustellen.

Gleiches gilt für Bargeld oder Schmuckgegenstände. Ohne Kaufbelege, Gutachten oder Fotodokumentationen wird es schwer, dem Versicherer glaubhaft darzulegen, dass diese Gegenstände auch tatsächlich vorhanden waren. Dabei sollte das in der heutigen Zeit gar nicht so schwer sein. Schnell ein Foto oder ein PDF mit dem Smartphone gemacht und ab in die Cloud. So ist ein Nachweis schnell und zu jederzeit möglich.

Was ist mit der Hausratversicherung?

Auch dies ist ein sehr spannendes Thema, das wir gerne näher beleuchten wollen. Viele Versicherer haben sich bereits vor Jahren schon dieser Problematik in den Versicherungsbedingungen gewidmet und einen entsprechenden Passus fest integriert.

Das Ganze findet man unter versicherte und nicht versicherte Sachen, Versicherungsort. Und genau das ist es, eine Erweiterung des Versicherungsortes, zumindest bei den meisten der Versicherer. Daher muss auch genau im Auge behalten werden, wie die Regelungen zu Wertsachen im Allgemeinen aussehen.

Wenn Sie nun wissen möchten, wie Ihr Versicherer in der Hausratversicherung das Thema Bankschließfach genau händelt, werfen Sie einen Blick in Ihre Versicherungsbedingungen.

Nicht alle Versicherer gewähren bis zur Versicherungssumme vollen Schutz.

Wichtig dabei zu erwähnen, dass es sich jeweils um eine Subsidär-Deckung handelt und die Bankschließfachversicherung zuerst in Anspruch genommen werden muss. Jedoch darf nicht vergessen werden, dass man auch für Wertsachen, die sich in Bankgewahrsam befinden, Wertnachweise im Schadenfall parat haben muss.

Den genauen Wert wissen!

Ein wichtiges Thema bei der korrekten Versicherungssumme ist es auch genau zu wissen, was die jeweiligen Wertsachen denn auch Wert sind. Nehmen wir das Beispiel Gold. Das Edelmetall schwingt sich von einem Rekordhoch zum nächsten und hat sich binnen der letzten 20 Jahren verzehnfacht. Doch selbst wenn wir nur fünf Jahre zurück denken, so hat Gold einen Zuwachs von 190 % verzeichnen können. Wenn man also 2021 stolze Goldbarren im Wert von 50.000 Euro sein Eigen nennen durfte und diese im Bankschließfach auch mit 50.000 Euro versichert hat, so reicht diese Summe nun bei Weitem nicht mehr aus. Aus den 50.000 Euro sind nun 95.000 Euro geworden. Gleiches gilt für Wertgegenstände wie z. B. Uhren. Viele Luxusmarken entwickeln sich immer mehr zu Anlageobjekten, deren Marktwert nichts mehr mit dem Listenpreis zu tun hat. So kann über die Jahre eine große Lücke entstehen, die im Schadenfall dem Kunden vor eine böse Überraschung stellt. Denn nun hat er alle Nachweise und hat sogar an eine separate Versicherung gedacht und steht trotzdem vor einer enormen Summe, die eben nicht versichert ist.

Zudem ein ganz wichtiger Punkt im Bezug auf die Versicherungssumme: Wertsachen müssen zusätzlich zur “normalen” Versicherungssumme versichert werden, also on top.

Wenn nicht jetzt, wann dann?

Gern prüfen wir für Sie die Hausratversicherungsverträge und besprechen das Thema Wertsachen. Denn auch zu Hause sind Wertsachen bestimmten Regeln unterworfen (Strichwort: Wertschutzschrank) und es gelten die gleichen Nachweispflichten.

Wenn Sie nun noch Fragen haben, sprechen Sie uns an.

Quelle: VEMA